Makler

Als Immobilien- oder Finanzmakler haben Sie möglicherweise Forderungen gegen Ihre Kunden oder Ihre freiberuflichen Mitarbeiter.

Haben Sie als Immobilienmakler gegenüber einem Käufer oder Verkäufer bzw. gegenüber einem Mieter oder Vermieter die beauftragte Leistung erbracht, erwarten Sie zurecht die vereinbarte Vergütung. Nach erfolgloser Rechnungsstellung und üblicherweise auch einer Zahlungserinnerung beginnt ein ärgerlicher Mahnprozess für Ihr Büro.

Das Gleiche gilt für Ihre Tätigkeit als Finanzmakler, wenn ein Kunde das vereinbarte Beratungshonorar nicht bezahlt oder Sie einen Mitarbeiter in Regress nehmen müssen, z. B. wegen eines Stornovorgangs.

Nutzen Sie hier die Möglichkeit des externen Inkassos, denn das nachhaltige Anmahnen Ihrer Kunden und die Durchsetzung Ihrer Forderung binden unnötig Ihre Ressourcen. Die zusätzliche Arbeit wird Ihnen vom Kunden nicht vergütet. Berechnete Mahngebühren sind allenfalls ein symbolischer Beitrag für den entstandenen Aufwand und keinesfalls kostendeckend.

advaro unterstützt Sie beim Management offener Forderungen:

Sobald sich Ihr Kunde mit der Bezahlung Ihrer Rechnung in Verzug befindet, übernehmen wir die weitere Bearbeitung.

Zu den Kosten: Grundsätzlich hat Ihr Schuldner die Kosten unserer Tätigkeit zu zahlen. Ist der Schuldner im Ausnahmefall dazu nicht verpflichtet oder nicht in der Lage, können Sie sich mit dem Inkasso-Rechtsschutz, der Flatrate für Inkassoleistungen, dagegen versichern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der rechten Seite unter “Inkasso-Flatrate”.

Wenn Sie als Versicherungsmakler Interesse an einer Vermittlung des Inkasso-Rechtsschutz haben, finden Sie weitere Informationen hier.