Steuerberater

Nach der Änderung des Berufsrechts für StB, WP und Buchprüfer gewinnt die Einziehung von Honorarforderungen durch Externe zunehmend an Bedeutung.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, denn das nachhaltige Anmahnen Ihrer Mandanten bedeutet für Ihre Kanzlei zusätzliche Tätigkeiten und unnötig eingesetzte Ressourcen. Die entstandene Arbeit wird Ihnen vom Mandanten nicht vergütet. Zusätzlich berechnete Mahngebühren sind allenfalls ein symbolischer Beitrag für den entstandenen Aufwand und keinesfalls kostendeckend. Zudem handelt es sich um ein unangenehmes und das Mandantenverhältnis belastendes Thema.

Sie haben also Ihre Leistungen erbracht, aber Ihr Mandant erbringt die vereinbarte Gegenleistung nicht? advaro unterstützt Sie bei dem Management offener Forderungen:

Wenn sich Ihr Mandant mit der Bezahlung Ihres Honorars in Verzug befindet, übernehmen wir die weitere Bearbeitung.

Und so funktioniert das advaro-Forderungsmanagement:

o Erfolgt trotz Ihres Hinweises auf der Zahlungserinnerung, dass bei Nichtzahlung advaro mit der Beitreibung mandatiert wird, kein fristgerechter Zahlungseingang, übergeben Sie den Vorgang kommentarlos per Fax, E-Mail oder als Kopie
auf dem Postweg an uns.

o Gegebenenfalls ermittelt advaro die neue Anschrift des Mandanten.

o advaro spricht die betroffenen Mandanten telefonisch und/oder schriftlich auf die offene
Liquidation an. Dies geschieht, dem Umfeld einer Kanzlei entsprechend, niveauvoll und höflich. Erfahrungsgemäß begleichen daraufhin viele Mandanten die offene Forderung, ggf. in Raten.

o Erfolgt dennoch keine Zahlung, wird der Anspruch mittels Mahnbescheid und ggf. weiteren gerichtlichen Maßnahmen weiterverfolgt. Dazu sind keine weiteren Schritte durch sie notwendig.

o Bei jedem einzelnen Bearbeitungsschritt achten wir darauf, die Verbindung zu Ihrem
Mandanten trotz des Zahlungsrückstandes nicht zu gefährden.

Kurzum: Mit einer hohen Erfolgsquote realisieren wir Ihre offenen Forderungen.

Zu den Kosten: Grundsätzlich hat Ihr Schuldner die Kosten unserer Tätigkeit zu zahlen. Ist der Schuldner im Ausnahmefall dazu nicht verpflichtet oder nicht in der Lage, können Sie sich mit dem Inkasso-Rechtsschutz, der Flatrate für Inkassoleistungen, dagegen versichern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der rechten Seite unter „Inkasso-Flatrate“.