Schornsteinfeger
Nach der Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gewinnt die Einziehung von Forderungen durch Externe zunehmend an Bedeutung, denn die offenen Forderungen der Schornsteinfeger werden nicht mehr wie bisher durch das Ordnungsamt und deren Vollstreckungsorgane festgesetzt und beigetrieben.
Nutzen Sie die Möglichkeit des externen Inkassos, denn das nachhaltige Anmahnen Ihrer Kunden bedeutet für Sie Abkehr vom Kerngeschäft durch zusätzliche Tätigkeiten und unnötig eingesetzte Ressourcen. Die entstandene Arbeit wird Ihnen vom Kunden nicht vergütet. Zusätzlich berechnete Mahngebühren sind allenfalls ein symbolischer Beitrag für den entstandenen Aufwand und keinesfalls kostendeckend.
Sie haben also Ihre Leistungen erbracht, aber Ihr Kunde erbringt die vereinbarte Gegenleistung nicht? advaro unterstützt Sie bei dem Management offener Forderungen:
Sobald sich Ihr Kunde mit der Bezahlung Ihrer Rechnung in Verzug befindet, übernehmen wir die weitere Bearbeitung.
Zu den Kosten: Grundsätzlich hat Ihr Schuldner die Kosten unserer Tätigkeit zu zahlen. Ist der Schuldner im Ausnahmefall dazu nicht verpflichtet oder nicht in der Lage, können Sie sich mit dem Inkasso-Rechtsschutz, der Flatrate für Inkassoleistungen, dagegen versichern. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der rechten Seite unter “Inkasso-Flatrate”.